Eine Handelsschule ersetzt das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) nicht automatisch. Wer das EFZ später nachholen möchte, kann das in der Regel über eine verkürzte Nachholbildung für Erwachsene tun, wobei die genauen Voraussetzungen von der zuständigen kantonalen Berufsbildungsbehörde festgelegt werden. Ein Handelsschulabschluss kann dabei als Vorbildung angerechnet werden, ersetzt das Verfahren aber nicht vollständig.

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