Weiterempfehlung an einen Freund oder eine Freundin

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Prämie für die Weiterempfehlung eines Studierenden sind nur dann erfüllt, sofern sich die geworbene Person für einen Lehrgang an der Fachschule für Wirtschaft und Informatik (FSWI) angemeldet hat und gestartet ist. Für die Auszahlug der Prämie ist es unbedingt notwending, dass die geworbene Person in der Online-Bewerbung der FSWI im vorgesehenen Feld angibt, wer die Weiterempfehlung gegeben hat. Nach dem Absenden der Online-Anmeldung ist ein Nachtrag nicht mehr möglich. Die Weiterempfehlung ist ungültig, sofern vor der Empfehlung bereits Kontakt zwischen der geworbenen Person und der FSWI bestand. Die gewerbliche Anwerbung von Personen ist verboten. Mitarbeiter sind von der Freunde werben Freunde Aktion ausgeschlossen.

Weiterempfehlung für einen Lehrbetrieb und Praktikumsplatz

Die Prämie für die Weiterempfehlung wird nur dann vergütet, sofern sich das Unternehmen als Partner registriert und schriftlich verpflichtet mindestens einen Praktikumsplatz zur Verfügung zu stellen. Dabei darf das Unternehmen noch kein Partner der Fachschule für Wirtschaft und Informatik (FSWI) sein. Die gewerbliche Anwerbung von Unternehmen ist verboten. Mitarbeiter sind von dieser Aktion ausgeschlossen.